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Am Mittwoch
(27.01.2010) sind 191 Oberammergauer Grundstücksbesitzer um 20:00 Uhr in das
Kleine Theater geladen, um endgültig die Verträge in Sachen Nutzungsrecht für
die Olympiabewerbung 2018 auszuhandeln.
Ein Entwurf dieses Vertrages liegt uns
vor und ist unserer Ansicht nach von seinem Inhalt her sehr kritisch zu sehen:
Der Vertrag wird zwischen Gemeinde Oberammergau und Grundstückseigentümern
geschlossen. Darin heißt es zum Beispiel wortwörtlich: „Die Gemeinde
Oberammergau trägt das volle Haftungsrisiko. Sie leistet dem
Grundstückseigentümer für alle Schäden Ersatz, die durch die Errichtung der
Wettkampfeinrichtungen und durch die Durchführung der Olympischen Spiele am
Grundstück entstehen und trotz einem Rückbau eventuell verbleiben (z.B. evtl.
Kontamination) oder verbleibende Bodenverdichtung.“ Ferner sei die Gemeinde
Oberammergau berechtigt (…) „die Ausübung sämtlicher vorstehender Rechte unter Beibehaltung ihrer eigenen Haftung Dritten,
insbesondere dem IOC oder von diesem beauftragte Dritte, ganz oder teilweise zu
überlassen.“ Für uns bedeutet das: Der Vertrag entwirft ein Szenario, in dem
die Gemeinde Oberammergau vollständig haftbar ist, während IOC und von ihm
beauftragte Dritte die Verfügungsgewalt besitzen. Der Vertrag trägt dadurch
Züge der Selbstentmündigung für die Gemeinde Oberammergau in sich, wohingegen es
eine Art Freibrief für die Veranstalter ausstellt. Zwar wird in dem Vertrag
darauf hingewiesen, dass „Geländekorrekturarbeiten […] nur nach einer
entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung“ durchführbar sind. Das
bedeutet: Hier können die Betreiber (noch) nicht ohne die Zustimmung des
„Bürgers“ von Oberammergau verfahren. Dieser Punkt ist uns wichtig zu betonen. Dennoch
sind wir der Auffassung, dass der vorliegende Vertragsentwurf ein großes Risiko
hinsichtlich Folgekosten und Schadenserstattungen für die Gemeinde Oberammergau
in sich trägt. Vor allem, weil die Gemeinde Oberammergau dafür verantwortlich
sein soll, die Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen
und nicht die Bewerbungsgesellschaft oder Folgeorganisationen.
Weiterhin tauchen in dem Vertrag,
trotz anfänglich gegenteiliger Beteuerungen seitens der Bewerbungsgesellschaft,
erste Kostenpunkte für die Gemeinde Oberammergau im Bezug auf Olympia 2018 auf:
Sämtliche Kosten für Notar, für die Vertragsabschlüsse, Urkunden und
grundbuchamtlichen Vollzüge sollen von der Gemeinde getragen werden. Die Höhe
dieser Kosten ist nicht angegeben. Die Zustandserfassungen (Gutachten) der
Grundstücke durch Sachverständige seien von der Gemeinde zu tragen. Ferner sei
die Gemeinde verpflichtet zur „Abdeckung aller Risiken eine entsprechende umfassende Versicherung abzuschließen“. An anderer Stelle heißt es, „die
Berechtigte [Gemeinde Oberammergau] trägt auch die laufende Grundsteuer für den
Nutzugszeitraum“. Der Nutzungszeitraum soll sich vermutlich auf drei Jahre
belaufen.
Neben diesen offensichtlichen
Schwachstellen gibt es auch eine Reihe „schwammiger“ Formulierungen: So ist die
Berechtigte [Gemeinde Oberammergau] verpflichtet, „nach Beendigung der
Olympischen Winterspiele das belastete Grundstück, soweit möglich, wieder in den früheren Zustand zu versetzen“. Oder,
für die Ausrichtung der Wettkämpfe sollen „im
wesentlichen temporäre Einrichtungen geschaffen werden.“
In der Zusammenfassung dieser
Punkte lässt sich sagen: Für die Gemeinde Oberammergau bedeutet dieser Vertrag
nichts Gutes. Warum wird die Haftung nicht geteilt mit IOC und dessen
Subunternehmen? Plakativ ausgedrückt: Im Falle von Olympia 2018 soll gemäß
diesem Vertragsentwurf der Manager nicht für die Kosten oder die Schäden haften
können, die er eventuell verursacht. Ein ähnliches Prinzip hat uns die
Finanzkrise beschert. Im Rahmen der Bewerbung für die Olympischen Winterspiele
ist man nun dabei, einen derartigen Fehler erneut zu machen. Wie sich das im
Ergebnis auswirken kann, sieht man beispielsweise, wenn man die Verschuldung in
Turin vor Augen hat und im Gegenzug weiß, dass der IOC und beteiligte „Dritte“
nie Verluste gemacht haben. Für die Oberammergauer Finanzsituation könnte das
den Todesstoß bedeuten.
Vertragsentwurf Olympia 2018: Grundstücke Biathlon Oberammergau.
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