2010-01-24
Olympia 2018 - Grundstücke: Volle Haftung für Oberammergau (KV GAP)

Am Mittwoch (27.01.2010) sind 191 Oberammergauer Grundstücksbesitzer um 20:00 Uhr in das Kleine Theater geladen, um endgültig die Verträge in Sachen Nutzungsrecht für die Olympiabewerbung 2018 auszuhandeln.

 Ein Entwurf dieses Vertrages liegt uns vor und ist unserer Ansicht nach von seinem Inhalt her sehr kritisch zu sehen: Der Vertrag wird zwischen Gemeinde Oberammergau und Grundstückseigentümern geschlossen. Darin heißt es zum Beispiel wortwörtlich: „Die Gemeinde Oberammergau trägt das volle Haftungsrisiko. Sie leistet dem Grundstückseigentümer für alle Schäden Ersatz, die durch die Errichtung der Wettkampfeinrichtungen und durch die Durchführung der Olympischen Spiele am Grundstück entstehen und trotz einem Rückbau eventuell verbleiben (z.B. evtl. Kontamination) oder verbleibende Bodenverdichtung.“ Ferner sei die Gemeinde Oberammergau berechtigt (…) „die Ausübung sämtlicher vorstehender Rechte unter Beibehaltung ihrer eigenen Haftung Dritten, insbesondere dem IOC oder von diesem beauftragte Dritte, ganz oder teilweise zu überlassen.“ Für uns bedeutet das: Der Vertrag entwirft ein Szenario, in dem die Gemeinde Oberammergau vollständig haftbar ist, während IOC und von ihm beauftragte Dritte die Verfügungsgewalt besitzen. Der Vertrag trägt dadurch Züge der Selbstentmündigung für die Gemeinde Oberammergau in sich, wohingegen es eine Art Freibrief für die Veranstalter ausstellt. Zwar wird in dem Vertrag darauf hingewiesen, dass „Geländekorrekturarbeiten […] nur nach einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Genehmigung“ durchführbar sind. Das bedeutet: Hier können die Betreiber (noch) nicht ohne die Zustimmung des „Bürgers“ von Oberammergau verfahren. Dieser Punkt ist uns wichtig zu betonen. Dennoch sind wir der Auffassung, dass der vorliegende Vertragsentwurf ein großes Risiko hinsichtlich Folgekosten und Schadenserstattungen für die Gemeinde Oberammergau in sich trägt. Vor allem, weil die Gemeinde Oberammergau dafür verantwortlich sein soll, die Grundstücke wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen und nicht die Bewerbungsgesellschaft oder Folgeorganisationen.

Weiterhin tauchen in dem Vertrag, trotz anfänglich gegenteiliger Beteuerungen seitens der Bewerbungsgesellschaft, erste Kostenpunkte für die Gemeinde Oberammergau im Bezug auf Olympia 2018 auf: Sämtliche Kosten für Notar, für die Vertragsabschlüsse, Urkunden und grundbuchamtlichen Vollzüge sollen von der Gemeinde getragen werden. Die Höhe dieser Kosten ist nicht angegeben. Die Zustandserfassungen (Gutachten) der Grundstücke durch Sachverständige seien von der Gemeinde zu tragen. Ferner sei die Gemeinde verpflichtet zur „Abdeckung aller Risiken eine entsprechende umfassende Versicherung abzuschließen“. An anderer Stelle heißt es, „die Berechtigte [Gemeinde Oberammergau] trägt auch die laufende Grundsteuer für den Nutzugszeitraum“. Der Nutzungszeitraum soll sich vermutlich auf drei Jahre belaufen.

Neben diesen offensichtlichen Schwachstellen gibt es auch eine Reihe „schwammiger“ Formulierungen: So ist die Berechtigte [Gemeinde Oberammergau] verpflichtet, „nach Beendigung der Olympischen Winterspiele das belastete Grundstück, soweit möglich, wieder in den früheren Zustand zu versetzen“. Oder, für die Ausrichtung der Wettkämpfe sollen „im wesentlichen temporäre Einrichtungen geschaffen werden.“

In der Zusammenfassung dieser Punkte lässt sich sagen: Für die Gemeinde Oberammergau bedeutet dieser Vertrag nichts Gutes. Warum wird die Haftung nicht geteilt mit IOC und dessen Subunternehmen? Plakativ ausgedrückt: Im Falle von Olympia 2018 soll gemäß diesem Vertragsentwurf der Manager nicht für die Kosten oder die Schäden haften können, die er eventuell verursacht. Ein ähnliches Prinzip hat uns die Finanzkrise beschert. Im Rahmen der Bewerbung für die Olympischen Winterspiele ist man nun dabei, einen derartigen Fehler erneut zu machen. Wie sich das im Ergebnis auswirken kann, sieht man beispielsweise, wenn man die Verschuldung in Turin vor Augen hat und im Gegenzug weiß, dass der IOC und beteiligte „Dritte“ nie Verluste gemacht haben. Für die Oberammergauer Finanzsituation könnte das den Todesstoß bedeuten.

 

 Vertragsentwurf Olympia 2018: Grundstücke Biathlon Oberammergau.