2010-05-18
Olympia 2018 - Grundstücke: Freistaat und Bewerber-GmbH haften

  (Pressemitteilung KV GAP am 18. Mai 2010)

Der bayerische Ministerrat hat eine Erklärung zur temporären Nutzung von Grundstücken für die Olympischen Winterspiele 2018 verabschiedet (hier lesbar ). Daraus geht hervor, dass Freistaat und Bewerbungs-GmbH eine "finanziell vollumfängliche Garantie für die Wiederherstellung des Ursprungszustandes" abgeben.

Einerseits stellt diese Erklärung das Bemühen seitens der Landesregierung klar, die Grundstücksbesitzer vor bösen Überraschungen zu schützen. Andererseits bedeutet Bewerbungs-GmbH aber auch "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" an der das Internationale Olympische Komitee (IOC) ohnehin nicht beteiligt ist. Damit ist  klar, was dieser Beschluss beinhaltet: Die Haftung für Entscheidungen einiger weniger wird am Ende vom Land Bayern und damit von der Allgemeinheit getragen. Das Prinzip Finanzkrise lässt grüßen: Gewinne in Millionenhöhe darf das IOC abführen - steuerfrei versteht sich - die Haftung aber bleibt im Land. Ebenso wenig werden Ude, Bogner, Schmid und Co für die Pläne gerade stehen müssen, mit denen sie ihre Träume von Olympia umsetzen wollen. Stattdessen wird für die Gier nach Prestige einiger weniger wieder einmal der Steuerzahler haften.  

Die Grünen im Landkreis und das Netzwerk NOlympia 2018 freuen sich daher weiterhin über jeden Grundstückbesitzer, der von der Freigabe seiner Flächen für die Winterspiele absieht. Neben einem eventuellen Bürgerbegehren in Garmisch-Partenkirchen ist das die einzige Möglichkeit, den Plänen zu widersprechen und eine weitere Bewerbung zu verhindern. Zur Unterstützung einer offenen Diskussion der Olympia-Problematik wird das Netzwerk am 9. Juni zu einer öffentlichen Infoveranstaltung in Oberammergau einladen (19:00 Uhr, katholischer Pfarrsaal). Unter anderem wird dazu der Olympiakritiker Willi Rehberg aus Salzburg erwartet.